Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
new-move - Gesellschaft für Steuerberatung und Digitalisierung mbH
für die Lieferung von IT-Beratungsleistungen
(B2B)
Stand Juni 2024
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
1.2. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
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Ausarbeitung von Organisationskonzepten
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Global- und Detailanalyse
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Erstellung von Individuallösungen von IT-Produkten und damit im Zusammenhang stehenden Organisations- und Verwaltungsarbeiten
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Lieferung von Anschauungsmaterial und Beispielen („Best-Practice-Methoden“) Diese sind grundsätzlich gesondert kostenpflichtig, es sei denn, dass Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist.
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Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) auf User-Ebene; Software-Administration insbesondere von Betriebssystemen und Datenbanken ist kein Vertragsgegenstand.
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Telefonische Beratung
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Sonstige aktverwandte Dienstleistungen
2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3. Beratungsleistungen werden grundsätzlich nur im Zusammenhang mit Standardprogrammen erteilt, die in der Verwaltung von Wirtschaftstreuhandkanzleien eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Softwarepakete der Herstelle BMD Systemhaus und RZL Software. Im branchenüblichen Umfang sind auch Webbrowser, PDF-Verwaltungsprogramme und die Programme aus der MS Office Familie Gegenstand der Beratung.
2.4. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass jeglicher Datenbestand, der zur Veranschaulichung von Geschäftsprozessen im Zuge von erbrachten Beratungsleistungen auf eigene Kosten
2.5. Sollte sich im Zuge der Beratungsleistungen herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß dem Angebot bzw. einer allenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber binnen angemessener Frist anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die angefragte Leistung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Kosten für erbrachte Vorleistungen, die dem Auftraggeber nicht bekannt sein müssen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.6. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass wir keinerlei Verantwortung für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber eingesetzten Hard- und/oder Software für die erfolgreiche Umsetzung der Beratungsleistungen übernehmen. Dies betrifft insbesondere die Eignung der Software, der Hardware und der Netzwerkkomponenten sowie sämtlicher übriger eingesetzten Systembestandteile, die Sicherheit gegen Angriffe (z.B. Hacker, Schadsoftware, etc.), die Daten- und Revisionssicherheit und die Vermeidung von Datendiebstahl jeglicher Art sicher zu stellen. Der Auftraggeber ist alleine dafür verantwortlich, dass sämtliche eingesetzten (IT-)Werkzeuge legal erworben und lizensiert worden sind.
2.7. Der Auftraggeber ist alleine dafür verantwortlich, dass sämtliche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zum Schutz von Mitarbeitern eingehalten und für die Dauer des Beratungsauftrages sichergestellt werden.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von nicht im Angebotsschreiben ausdrücklich angeführten Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Liefertermin
4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Vorbereitungshandlungen sowie Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Verzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unvollständige Informationen und unterlassene Vorbereitungshandlungen seitens des Auftraggebers verursacht werden oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5. Zahlung
5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Beratungsleistung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
6. Urheberrecht und Nutzung
6.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Erkenntnisse aus den Beratungsleistungen sowie übergebene Informations- und Schulungsmaterialien zu verwenden.
6.2. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Inhalte der vom Auftragnehmer erbrachten Beratungsleistungen dessen geistiges Eigentum darstellen, sowie diese Techniken nicht auch in allgemeinen Programmbeschreibungen der eingesetzten IT-Werkzeuge schon vor dem Beginn der Beratungsleistungen angeführt waren. Sämtliche Urheber- und sonstige Rechte, die mit übergebenem Informations- und Schulungsmaterial übergeben worden sind, verbleiben beim Auftragnehmer, soweit diese nicht schon zuvor bei Dritten (z.B. Softwareproduzenten) gelegen waren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber (teilweise) bei der Herstellung des Informations- und Schulungsmaterial mitgewirkt hat. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Beratungsleistungen dem Leistungsumfang des Angebots entsprechen.
8.2. Der Auftraggeber hat das Recht, die Überarbeitung einer erbrachten Beratungsleitung einzufordern, wenn sich deren Anwendbarkeit nachträglich als unmöglich herausstellt. Dieses Recht erlischt einen Monat nach der zuletzt erbrachten persönlichen Beratungsleistung des Auftragnehmers. Als persönliche Beratungsleistung des Auftragnehmers ist die Beratung oder Schulung des Auftraggebers oder einer von diesem namhaft gemachten Person (z.B. Mitarbeiter) zu verstehen. Telefonischer Support nach Beendigung des Beratungsauftrages gilt nicht als persönlichen Beratungsleistung des Auftragnehmers.
8.3. Für die Überarbeitung der erbrachten Beratungsleistung (Punkt 8.2.) ist dem Auftragnehmer eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Ist für die Überarbeitung der erbrachten Beratungsleistung die Anwesenheit des Auftragnehmers im Betrieb des Auftraggebers oder an einem anderen Ort (z.B. Zweigstelle, Niederlassung, Homeoffice von Mitarbeitern) erforderlich, hat der Auftragnehmer jedenfalls die im ursprünglichen Angebot aufgelisteten Reise- und Fahrkosten des Auftragnehmers zu bezahlen. Besteht der Anspruch auf Überarbeitung der erbrachten Beratungsleitung zurecht, so hat der Auftraggeber das Recht, diese Überarbeitung im Ausmaß bis zu maximal einem Arbeitstag ohne weitere Honorarzahlung in Anspruch zu nehmen. Ist eine Überarbeitung nicht möglich, weil die versprochene Funktion gar nicht verfügbar ist, so kann der Auftraggeber einen Preisnachlass bis zu maximal 15% von der dafür bereits verrechneten und bezahlten Leistung begehren.
8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel zurückzuführen sind.
8.5. Teil der Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind in den meisten Fällen Schulungen von Mitarbeitern des Auftraggebers. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Datenbestand seines Unternehmen in einer Weise zu sichern, dass auch eine unsachgemäß angewandte oder missverstandene Unterweisung während einer vom Auftragnehmer durchgeführten Schulung, nicht zum Nachteil oder Schaden seines Unternehmens oder seiner Kunden führen kann.
8.6. Weist der Auftragnehmer den Auftraggeber an, Informationen oder Bestätigungen von dem Hersteller der IT-Werkzeuge einzuholen, so hat der Auftraggeber im Bedarfsfall nachzuweisen, dass er dieser Anweisung gefolgt ist, bevor er einen Schaden gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen kann. Für sämtliche geltend gemachte Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist die Schlichtungsstelle der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder anzurufen, bevor Klage eingebracht werden kann.
8.7. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Abschluss des Beratungsprojektes. Punkt 8.2. gilt sinngemäß.
9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auf die Punkte 8.4ff wird verwiesen.
9.3. Schadensersatzansprüche verjähren gem. den Bestimmungen des Punkt 8.7.
10. Loyalität
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
11. Geheimhaltung
11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gem. § 80 WTBG. Diese Verpflichtung erstreckt sich in gleicher Weise auf seine Mitarbeiter.
12. Sonstiges
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
12.2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schrifterfordernis.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sämtliche Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind grundsätzlich kostenpflichtig. Kostenfreie Leistungen des Auftragnehmers müssen schriftlich zugesagt werden.
13.2. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.